+ 0 - 0 | § ¶Spam
Es gibt zwei Sorten von Spam. Bei der einen Sorte wird einfach unspezifisch in der Weltgeschichte herumgespammt, so dass ein paar dieser Millionen Mails rein schon aus statistischer Wahrscheinlichkeit in genau deinem Postfach landen. Diese Mails sind zwar ein Problem für den Internet-Datenverkehr, nicht aber für mich als User - Thunderbird filtert diese recht zuverlässig aus.Seltener, aber dafür um so ärgerlicher ist die Sorte Spam, bei welcher ganz klar das Datenschutzgesetz verletzt worden ist. Heute hab ich z.B. eine Mail von points24.com erhalten, in welcher folgendes zusammengelogen wird:
Sie wissen ja: Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich bei Gewinnspielnetzwerk.de registriert haben. Bei points24.com werden Sie für das Lesen von E-Mails bzw. das Besuchen von Webseiten mit wertvollen points belohnt! Wenn Sie künftig keine E-Mails mehr erhalten möchten, dann klicken Sie hier, oder senden Sie eine E-Mail an abmelden@points24.com!
Nene du, ich hab mich bestimmt nicht bei Gewinnspielnetzwerk.de registriert. Ich bin ja kein Volldepp. Ich hab nicht mal Cumulus, und bin auch sonst beschwerdefrei. Irgend jemand hat hier Adressen ohne Zustimmung der Betroffenen weiterverkauft. Da dies illegal ist, ich aber praktisch nichts dagegen tun kann, tue ich hier auch etwas Halblegales, wogegen ihr nichts tun könnt: ich ehrverletze gegen Unbekannt . Tubelaff-Spammer, Datendealer-Schnudergofen, Lölibuebe, Lappivögel, Arschlöcher!
Wieso halblegal? Erstens, weil gegen Unbekannt, und zweitens, das hab ich vielleicht schon mal gesagt, aber ich finds halt einfach so witzig: Das Schweizer Gesetz hat in Sachen Ehrverletzung eine Zusatzregelung, die ich einfach Weltklasse finde:
Art. 177
Beschimpfung
1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.1
2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.
3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.
Und dass diese Futztubel zur Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben haben, ist ja wohl klar.
